#2 Zusammenfassung und Transkript

Zusammenfassung (für Erwachsene)
In diesem Podcast diskutieren die Kinder über ihre Rechte, insbesondere im Kontext von Entscheidungen, die sie betreffen. Sie beleuchten verschiedene Artikel der Kinderrechte, die sicherstellen, dass Kinder gehört werden, an Entscheidungen beteiligt sind und ihre Meinungen äußern können. Die Diskussion umfasst auch die Herausforderungen, die Kinder bei der Durchsetzung ihrer Rechte erleben, sowie die Verantwortung der Erwachsenen, diese Rechte zu respektieren und zu fördern.

Einige Kernaussagen

  • Kinder haben Rechte, die beachtet werden müssen.
  • Artikel 12 besagt, dass Kinder gehört werden müssen.
  • Erwachsene müssen die Meinungen von Kindern ernst nehmen.
  • Es ist wichtig, dass sich Kinder informieren.
  • Die Verantwortung liegt auch bei den Erwachsenen.
  • Kinder sollten in Entscheidungen einbezogen werden.
  • Das Wohlergehen der Kinder steht an erster Stelle.
  • Kinder haben das Recht auf Freizeit und Erholung.
  • Die Rechte der Kinder müssen in der Gesellschaft bekannt sein.
  • Ein Podcast kann helfen, über Kinderrechte aufzuklären.

Transkript

(00:28)

Herzlich willkommen zu unserer zweiten Podcast-Folge.

Heute haben wir niemanden eingeladen. Heute reden wir selber.

Bestimmt haben alle schon mal davon gehört, dass Kinder Rechte haben.

Ja, die Kinderrechte!

Und was hat das mit unserem Thema zu tun? Wir machen doch einen Podcast über die Mensa.

Ich frage mich, ob bei dem Mensabau und dem ganzen Drumherum die Rechte der Kinder beachtet werden.

Welche Rechte meinst du denn? Es gibt doch alle möglichen Kinderrechte.

Ah, zum Beispiel Artikel 12!

Und wie geht der?

Ich hab hier das Buch, wo sie drinstehen. Ich lese mal vor. Artikel 12. Berücksichtigung des Kindeswillens. Eins. Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.

Das versteht doch kein Mensch, vor allem kein Kind. Das ist doch für Erwachsene.

Find ich auch.

Das ist doch mal wieder typisch. Die schreiben unsere Rechte so auf, dass wir sie gar nicht erst verstehen.

Wahrscheinlich wollen die nicht, dass wir es verstehen.

Wen meinst du denn mit die?

Na die Erwachsenen.

Dein Ernst? Alle Erwachsenen?

Naja, nicht alle. Manche.

Ohne die Erwachsenen wüssten wir gar nicht, dass wir überhaupt Rechte haben. Schließlich haben sie es uns erklärt.

Okay, und wer erklärt uns jetzt Artikel 12?

Wir haben doch noch dieses andere Buch. Das kleine rote.

Stimmt. Und wo ist das Buch?

Hier, ich hab’s.

(02:14)

Artikel 12. Das Recht, gehört zu werden. Die Regierungen räumen jedem Kind das Recht ein, dass es angehört werden muss, wenn es um seine Belange geht. Die Meinung eines Kindes soll bei allen Entscheidungen, die das Kind betreffen, angehört und berücksichtigt werden. Dabei erkennen die Regierungen an, dass auch ein Kind bereits die Fähigkeit hat, sich eine Meinung zu bilden und diese auch zu sagen.

Ich hab noch was! Das gelbe Plakat hier!

Da steht, jedes Kind hat ein Recht auf Mitbestimmung.

Da oben in der Ecke steht noch was. Lies mal vor.

Achtung vor der Meinung und dem Willen des Kindes, Artikel 12.

Ja, das ist der richtige Artikel. Lies weiter.

Das ist schwierig. Man kann die Schrift kaum erkennen.

Kinder sollen als Personen ernst genommen werden und respektiert werden. Das bedeutet, wenn Erwachsene, ganz gleich, ob der Regierungschef, der Bürgermeister oder die Eltern, eine Entscheidung treffen, die Kinder berührt, müssen die Kinder ihrem Alter und ihrer Reife gemäß einbezogen werden. Sie dürfen erwarten, dass man sie anhört und ernst nimmt.

Ok. Das versteht man, aber man kann es fast nicht lesen. Wer macht denn ein Plakat mit weißer Schrift auf gelbem Hintergrund.

Das steht hier: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Abteilung Jugend, Ordnung, Bürgerdienst, Jugendamt. Bezirksstadtrat Oliver Schworck.

Der hat das gemacht? Der Bezirksstadtrat?

Keine Ahnung. Aber hier unten steht sein Name.

Also. Ich fasse mal zusammen. Wenn Erwachsene wichtige Dinge entscheiden, die uns als Kinder betreffen, dann müssen sie mit uns darüber reden. Oder verstehe ich das falsch?

Das verstehst du nicht falsch. Das ist richtig.

Das mit der Mensa betrifft uns doch wohl. Etwa nicht?

Und ob.

Also müssen die mit uns darüber reden.

Und sich anhören, was wir dazu sagen.

Aber zuerst sollten wir uns gut informieren. Sonst nehmen die uns nicht ernst.

Machen wir ja.

Aber wie sollen wir uns informieren, wenn nicht einmal die Lehrer und Erzieher richtig Bescheid wissen? Ihr habt ja gehört, dass Frau Mang bei unserem Gespräch alles Mögliche nicht wusste.

Ja, weil sie auch nicht an die Informationen rankommt.

Wir dürfen uns einfach nicht davon kleinkriegen lassen.

Genau. Das wollen die doch nur.

Wer DIE?

Ja ja, schon gut. Ich meine nur, dass es manchen Erwachsenen vielleicht recht ist, wenn wir nicht so gut Bescheid wissen.

Über den Mensabau oder über unsere Rechte?

Beides.

Ok. Aber manche finden es vielleicht auch gut, dass wir einen Podcast darüber machen.

Bestimmt.

Na dann. Schön, dass ihr zugehört habt. Das wars für heute mit unserem –

Warte! Wir lesen noch was vor.

(05:04)

Artikel 3. Die Länder dieser Welt müssen alles dafür tun, dass bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen, zuerst daran gedacht wird, dass es dem Kind immer so gut wie möglich geht.

Es gibt viele Entscheidungen, die Erwachsene treffen müssen, die das Leben von Kindern beeinflussen können. Wenn ein neuer Spielplatz gebaut wird, wenn die Familie umzieht, wenn ein Kind auf eine neue Schule kommt, wenn sich die Eltern trennen oder wenn ein Kind vielleicht nicht gesund ist. Erwachsene müssen dann Entscheidungen gemeinsam mit den Kindern treffen.

Dabei sind die Erwachsenen verpflichtet, immer das Wohlergehen der Kinder zu beachten. Sie müssen darauf aufpassen, dass es dem Kind am Ende gut geht. Sie müssen auch darauf achten, dass Kinder an der Entscheidung beteiligt werden. Denn ihre Meinung ist wichtig. Das steht auch in Artikel 12.

Artikel 12 kennen wir ja schon.

Dann lesen wir jetzt nochmal Artikel 13 vor.

Artikel 13. Das Recht auf Meinungsfreiheit. Jedes Kind hat das Recht, sich über Themen zu informieren, für die es sich interessiert. Es darf sich eine eigene Meinung dazu bilden und diese auch frei sagen.

Jedes Kind darf anderen mitteilen, was es denkt und fühlt. Zum Beispiel durch Sprechen, Schreiben, Singen, Zeichnen oder auf eine andere Art. Es darf durch seine Meinungsäußerung jedoch keinen anderen Menschen kränken oder verletzen.

Artikel 15. Das Recht auf Versammlungsfreiheit. Kinder haben das Recht, sich mit anderen Kindern oder Erwachsenen zusammenzuschließen und sich als Gruppe friedlich zu versammeln. Bei der Versammlung muss aber darauf geachtet werden, dass die Rechte und die Freiheiten anderer Personen nicht verletzt werden.

Artikel 17. Das Recht auf Information. Kinder haben ein Recht, Medien zu nutzen. Das Land muss sicherstellen, dass es besondere Medienangebote für Kinder gibt. Denn für die Entwicklung von Kindern können Medien eine wichtige Rolle spielen.

Artikel 31. Das Recht auf Freizeit und Erholung. Jedes Kind hat ein Recht auf Freizeit und Erholung. Dann sollen die Kinder machen können, worauf sie Lust haben. Dabei sollen sie angeregt werden, auch an Musik, Tanz und Malerei ihre Freude zu finden. Oder an Sport und Bewegung. Hauptsache Entspannung, Spiel und Spaß.

So, jetzt nochmal. Schön, dass ihr zugehört habt. Hoffentlich kennt jeder Artikel 12. Das war’s für heute mit unserem Podcast.